ANZEIGE Kraftfahrer müssen auf die Schulbank

Regelmäßige Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:Die Regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle fünf Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht.

Kraftfahrer müssen auf die Schulbank
Foto: Franco Catania

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen finanziellen Strafen sowie mit Fahrverboten rechnen. Die Strafen belaufen sich zur Zeit für Fahrer bis zu 5.000 Euro und für Arbeitgeber sogar bis 20.000 Euro.

Die Weiterbildung wird in fünf Module gegliedert, welche in Einheiten von mindestens sieben Stunden á 60 Min (= ein Tageskurs) stattfinden.

Kennziffer 95:Die Teilnahmebestätigung wird im Führerschein mit der Kennziffer 95 und dem Ablaufdatum eingetragen.

Die nächsten BKF-Weiterbildungskurse finden in den Räumen der Fahrschule Gralla am Samstag, 2. April, 9. April und 16. April statt. Die Kurse beginnen jeweils um 9 Uhr und enden circa gegen 17 Uhr. Dauer: sieben Stunden plus Pause.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: Fahrschule Gralla, Inhaber Werner Gralla, Tel. 0172/ 248 74 54, Mail: fahrschule-gralla@t-online.de.

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