1. Kaarst

Am Bisgeshof wird zur Einbahnstraße

Am Bisgeshof wird zur Einbahnstraße

Der Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschuss hat die Einrichtung einer provisorischen Einbahnstraßenreglung auf der Straße "Am Bisgeshof" beschlossen.

Ende Mai wird ein Teilbereich der Straße Am Bisgehof in eine provisorische Einbahnstraße umgewandelt, das heißt, die Straße Am Bisgeshof kann zukünftig ab Keplerstraße bis zur Büttgener Straße nur noch in Fahrtrichtung Stadtmitte und nicht mehr in Fahrtrichtung Industriestraße (also unter anderem nicht mehr zu den Lebensmittelmärkten, Baumarkt) befahren werden. Die Einbahnstraßenregelung wird testweise zunächst für die Dauer von rund sechs Monaten eingerichtet. Die Stadtverwaltung bittet, die geänderte Verkehrsführung zu beachten und das übergeordnete Straßennetz als Ersatzstrecke zu nutzen. Für die Radfahrer besteht weiterhin die Möglichkeit, die Straße in beiden Fahrtrichtungen zu befahren.

Geplanter Termin zur Einrichtung der Einbahnstraßenregelung ist Dienstag, 26. Mai. Da auch witterungsabhängige Markierungsarbeiten geplant sind, könnte sich der Termin bei schlechten Wetterbedingungen kurzfristig verschieben.

(Kurier-Verlag)