Bitte das Jugendschutzgesetz beachten!
Der Bereich Jugend und Familie der Stadt Kaarst nimmt die tollen Tagen zum Anlass noch einmal an die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu erinnern: Keine Abgabe und kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Abgabe und Ausschank von hochprozentigen Alkoholika an Jugendliche unter 18 Jahren. Diese Regelung gilt auch für Privatpersonen - nicht nur für Gaststätten.