1. Kaarst

Hundesteuer: Kein Nachlass für alte und kranke Tiere

Weil Buddy krank ist und den Wesenstest nicht ablegen kann, zahlt sein Frauchen 600 Euro : Hundesteuer: Kein Nachlass für alte und kranke Tiere

Buddy ist fast zehn Jahre alt, leidet an einer Lebererkrankung und einer schweren Diabetes, die den Dogo Argentino im vergangenen Dezember hat erblinden lassen. Jetzt sollen seine Halter die erhöhte Steuer für Listenhunde von 600 Euro im Jahr zahlen — weil er aufgrund seines Zustandes keinen Wesenstest machen kann.

Als Dogo Argentino steht Buddy auf der Liste gefährlicher Hunde, die im NRW-Hundegesetz verankert ist. Die Stadt Kaarst hat im vergangenen Jahr die Steuern für die betroffenen Rassen verdoppelt — wer einen Listenhund hält, zahlt jetzt 600 Euro (wir berichteten, lesen Sie hier die Hintergründe). Zum Vergleich: Die Steuer für einen "normalen" Hund liegt bei 96 Euro. Eine Ausnahme gibt es: Hundehalter, die den Nachweis eines erfolgreichen Wesenstests ihres Listenhundes vorweisen können, zahlen den normalen Satz.

Das weiß auch Elke Friedrich. Ihr Hund Buddy, den sie vor sieben Jahren als Notfallhund bei sich aufgenommen hat, ist aufgrund seiner schweren Diabetes im vergangenen Dezember erblindet, leidet außerdem an einer Lebererkrankung. "In seinem Zustand kann er den Wesenstest unmöglich ablegen, er hat sich ja noch nicht einmal an seine Blindheit gewöhnt", meint Friedrich.

Bei einem Wesenstest können Experten Verhaltenseigenschaften eines Hundes überprüfen. Dafür wird das Tier verschiedenen Situationen ausgesetzt, um seine Reaktion dabei zu begutachten — angetäuschten Angriffen, Menschenmengen, lauten Geräuschen, Begegnungen mit anderen Hunden sowie Kindern, Radfahrern, Autos und vieles mehr. Einen solchen Wesenstest hat Buddy in der Vergangenheit, als er noch gesund war, bereits mit Bravour bestanden. Die Hundesteuerverordnung sieht allerdings vor, dass der Test einmal im Jahr neu gemacht und vorgelegt werden muss, ansonsten müsse der erhöhte Steuersatz von rund 600 Euro (oder 900 Euro, wenn man mehr als einen gefährlichen Hund hält) gezahlt werden.

"Die Leinen- und Maulkorbbefreiung hat das Ordnungsamt der Stadt Kaarst ihm bewilligt — das muss auch nicht jährlich wiederholt werden", wundert sich die 73-Jährige, die aufgrund der Leiden des neuneinhalbjährigen Rüden bereits einen höheren Pflegeaufwand sowie hohe Arzt- und Spezialfutterkosten zu tragen hat. "Nur weil mein Hund aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, den Wesenstest zu absolvieren, soll ich jetzt 600 Euro zahlen", ärgert sich die Kaarsterin.

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Aus dem Rathaus kommt keine Aufmunterung für die Rentnerin: "Es ist politisch gewollt, die finanzielle Attraktivität der Haltung gefährlicher Hunde zu senken. Daher hat der Stadtrat entschieden, dass der Wesenstest jährlich erbracht werden muss. Krankheit oder Alter spielen da absolut keine Rolle", weiß Stadtsprecher Peter Böttner. "Vermeidungssteuer" wird so etwas auch genannt.

Für Friedrich unverständlich. Die Nachrichten aus dem Rathaus sind für die Rentnerin nicht nachzuvollziehen. Jetzt wird sie zu den hohen Tierarztkosten noch 504 Euro zusätzlich zahlen müssen, damit die Haltung von Hunden wie ihrem Buddy möglichst unattraktiv wird...