Kommunen zahlen 1,7 Millionen Euro weniger für Hartz IV - auch Neuss und Kaarst profitieren davon

Rhein-Kreis Neuss · Die Bürgermeister im Rhein-Kreis Neuss dürften sich über die aktuelle Post aus dem Kreishaus freuen: Voraussichtlich rund 1,7 Millionen Euro weniger müssen sie in diesem Jahr an den Rhein-Kreis für Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch - SGB II - (Hartz IV) zahlen.

 Landrat Hans-Jürgen Petrauschke gibt die frohe Botschaft gerne an die Städte weiter: Die Kommunen müssen an den Rhein-Kreis weniger Geld für Hartz IV zahlen.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke gibt die frohe Botschaft gerne an die Städte weiter: Die Kommunen müssen an den Rhein-Kreis weniger Geld für Hartz IV zahlen.

Foto: M. Schiffer/Rhein-Kreis Neuss

Auch die Städte Kaarst und Neuss profitieren davon.

Das geht aus der Neuberechnung der von den Kommunen monatlich zu zahlenden Abschlagszahlungen hervor, die das Kreissozialamt nach der Genehmigung des Kreishaushaltes jetzt vornahm. "Dies ist auch ein positiver Effekt aus den Festsetzungen im Doppelhaushalt, wo die SGB II-Kosten gegenüber der Planung nochmals reduziert worden sind", sagt Kreiskämmerer Ingolf Graul.

Danach reduzieren sich in diesem Jahr die Aufwendungen der Kommunen wie folgt: Neuss 879.110 Euro, Grevenbroich 257.478 Euro, Dormagen 200.540 Euro, Meerbusch 146.155 Euro, Kaarst 111.871 Euro, Korschenbroich 58.846 Euro, Jüchen 59.648 Euro und Rommerskirchen 25.600 Euro.

Gründe sind auch ein milder Winter, also geringere Heizkosten, und derzeit niedrigere Hartz IV-Aufwendungen für Flüchtlinge. Die Entlastungen sollen mit den künftigen Abschlagszahlungen der Kommunen verrechnet werden. Anfang des nächsten Jahres erfolgt dann die endgültige Spitzabrechnung.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellt ferner in Aussicht, die vom Bund geplante, rückwirkende Entlastung der Sozialhilfeträger für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen ebenfalls an die Kommunen weiterzugeben: "Wenn die Hartz IV-Aufwendungen des Rhein-Kreises Neuss durch eine höhere Beteiligung des Bundes insgesamt sinken, werden wir diese Entlastung an unsere Städte und Gemeinden entsprechend der Sozialhilfesatzung weiterreichen. Voraussetzung ist, dass das Land die Entlastung des Bundes auch tatsächlich an die Kreise und kreisfreien Städte weitergibt." Noch liegen allerdings hierzu keine konkreten Berechnungen vor, in welchem Umfang der Kreis von dieser Entlastung profitieren würde.

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