1. Kaarst

Netzwerk „Frühe Hilfen“ – damit kein Kind in der Babyklappe abgelegt wird Zahlreiche Institutionen kooperieren in Kaarst zum Wohle des Kindes

Netzwerk „Frühe Hilfen“ – damit kein Kind in der Babyklappe abgelegt wird Zahlreiche Institutionen kooperieren in Kaarst zum Wohle des Kindes

Sie sind das schwächste Glied in der Gesellschaft, bedürfen besonderer Fürsorge und Liebe – Kinder sind die Zukunft unserer Erde. Dennoch gibt es immer wieder Fälle von Vernachlässigung oder Gewalt gegen Kinder; es gibt Familien, die finanziell kaum in der Lage sind, ihr Neugeborenes groß zu ziehen.

Die Mitglieder des Netzwerks „Frühe Hilfen“ haben jetzt in Kaarst eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ihr Ziel: frühzeitig Probleme in den Familien erkennen und entsprechend reagieren.

„Wir wollen verhindern, dass Kinder in der Babyklappe abgelegt werden“, bringt es Christine Thomas, Abteilungsleiterin Sozialer Dienst, auf den Punkt. Die Stadt Kaarst hat bereits 2006 ein Präventionskonzept erarbeitet und ein Netzwerk der Gesundheitsberufe zum Wohle des Kindes aufgebaut. Denn gerade in dieser Sparte entstehen sehr frühzeitig Kontakte zu Kindern und Familien. Jetzt wurden die Grundlagen der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung fixiert. Auch wurde gemeinsam mit den Kommunen Jüchen, Grevenbroich, Korschenbroich und Rommerskirchen die bei der evangelischen Jugend- und Familienhilfe Fachstelle „Frühe Hilfen“ gegründet. Gefördert mit Bundesmitteln stehen dort eine Familienhebamme und eine Kinderkrankenschwester bereit, die bei Bedarf in Familien eingesetzt werden können. Weiter zum Netzwerk „Frühe Hilfen“ gehören unter anderem Schwangerschaftsberatungsstellen, Familienzentren, Einrichtungen der Familienweiterbildung und Frühförderungen, Geburtskliniken, Kinderärzte, Hebammen und Gynäkologen. Dank dieses eng gestrickten Netzwerks sollen auch Kinder von null bis drei Jahren im Blick behalten werden. Ein erster Kontakt zur neuen Familie entsteht beispielsweise durch die Kinderkrankenschwester, die im Namen der Stadt Kaarst den Eltern ein Begrüßungspaket überreicht. Darin enthalten sind Rufnummern verschiedener Ansprechpartner und ein Baby-Kochbuch. Im Gegenzug erhält das Netzwerk einen kurzen Einblick in die Lebensumstände des Neugeborenen.

Durch die Kooperationsvereinbarung soll die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner genauer definiert werden. Zum Beispiel wird verbindlich festgehalten, welche Indikatoren auf eine Verletzung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohlbefindens des Kindes hindeuten könnten. „Bei Bedarf kann der Kontakt zu einer Fachstelle hergestellt werden; auch kann der Netzwerkpartner ohne Namensnennung der betreffenden Familie sich von einem Netzwerkpartner beraten lassen“, erklärt Thoms: „Wichtig ist allerdings: Die Familie sollte im Zuge der Maßnahmen stets mitgenommen werden.“

Rolf Retzlaff

(Kurier-Verlag)