Sporthalle Stakerseite wird zur Notunterkunft für Flüchtlinge

Kaarst · In den nächsten Tagen sollen Flüchtlinge eine Notunterkunft in der Sporthalle Stalkerseite bekommen.

 Wie hier bereits vor einigen Wochen an der Bussardstraße geschehen wird ab morgen die Sporthalle Stakerseite für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet.

Wie hier bereits vor einigen Wochen an der Bussardstraße geschehen wird ab morgen die Sporthalle Stakerseite für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet.

Foto: Rolf Retzlaff

Der Druck zur Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit hält an. Trotz vieler weiterer Anstrengungen sieht sich die Verwaltung gezwungen, die nächste Sporthalle zur Notunterkunft umzubauen.

Die aktuellen Flüchtlingszuweisungen lassen der Stadt Kaarst keinen Spielraum. Zur kurzfristigen Unterbringung weiterer Flüchtlinge wird ab Mittwoch, 2. Dezember 2015, die Sporthalle Stakerseite als Notunterkunft für Flüchtlinge eingerichtet. Auch hier sollen in den nächsten Tagen Menschen untergebracht werden, die Kaarst zugewiesen werden und für die in den bisher bestehenden Notunterkünften kein Platz mehr vorhanden ist.

Weiterhin ist eine dezentrale Unterbringung in städtischen Flüchtlingsunterkünften oder in von privat angemieteten Wohnungen in der Kürze der gegebenen Zeit im erforderlichen Umfang nicht möglich. Parallel dazu arbeitet die Stadtverwaltung mit großer Anstrengung daran, geeignete Gewerbeobjekte in Notunterkünfte umzubauen und an anderer Stelle Wohnraum zu schaffen.

Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus stellt klar: "Die erheblichen Einschränkungen für den Schul- und Vereinssport müssen möglichst schnell wieder aufgehoben werden." Daran arbeite die Verwaltung mit aller Energie.

Besonders betont werden muss das große Verständnis in Schulen und Vereinen, die Hand in Hand mit der Stadt Kompensationen und Kompromisse finden, um zumindest reduzierte Sportangebote aufrecht zu erhalten.

Wie auch bei den anderen Sporthallen bittet die Stadt um Verständnis, dass zum Schutze der Privatsphäre der dort behelfsweise untergebrachten Personen kein unkontrollierter Zugang in die Sporthalle erfolgen kann.

Anwohner und die benachbarte Schule werden parallel zu dieser Mitteilung auch direkt informiert.

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