Verdächtiges Ansprechen von Kindern: Meerbuscher Sachverhalt ist geklärt

Neuss/Kaarst/Meerbusch · Wir berichteten über einen Vorfall in Meerbusch: Ein fremder Mann soll versucht haben, ein siebenjähriges Mädchen zu entführen. Der Fall ist jetzt aufgeklärt.

Verdächtiges Ansprechen von Kindern: Meerbuscher Sachverhalt ist geklärt
Foto: Polizei

Am 24. August war am Badener Weg war ein Mädchen von einem unbekannten Mann am Arm ergriffen worden. Zwei Zeugen hatten gesehen, wie das Kind mit einem Unbekannten in Richtung Bushaltestelle ging. Nach Eingreifen einer Zeugin konnte die Siebenjährige wieder an die Eltern übergeben werden.

Diesen Fall erklärt die Polizei folgendermaßen: Das siebenjjährige Mädchen stand am 24. August, kurz vor 8 Uhr, vor einem Mehrfamilienhaus in der Nähe seiner Wohnung. Es hatte sich mit zwei Mädchen, die in dem Mehrfamilienhaus wohnen und in die gleiche Schule gehen, zum gemeinsamen Schulweg verabredet. Die beiden Schülerinnen waren aber schon weg. Das wartende Kind bemerkte der Vater eines der beiden Mädchen. Er ging auf sie zu, nahm sie an die Hand und wollte mit ihr in Richtung Bushaltestelle laufen, um sie mit ihren Freundinnen zusammenzubringen. Dies gelang nicht, die Beiden waren schon weg. Die Kleine war traurig und fing an zu weinen. Dies hat eine Zeugin, die das Kind und die Eltern kennt, mitbekommen und hat den Mann gefragt, was denn hier los sei. Da dieser nur sehr gebrochen Deutsch spricht, konnte er der Zeugin offensichtlich nicht klar machen, was geschehen war.

"Wegen der großen Sorge in weiten Teilen von Schülern und Eltern in Neuss, Kaarst und Meerbusch machen wir nochmals deutlich, dass es in allen der Polizei bisher vorliegenden Fällen keine konkreten Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten oder auf eine konkrete Gefährdung für Kinder gab. Diese Einschätzung gilt immer noch und gilt auch für den oben genannten Meerbuscher ,Fall'. Dieser Sachverhalt konnte geklärt werden und stellt sich als vollkommen harmlos und nachvollziehbar heraus", so Polizeisprecher Hans-Willi Arnold.

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