1. Kaarst

Zwei Kaarster erheben Einspruch: "Wahl zum Seniorenbeirat ist ungültig"

Zwei Kaarster erheben Einspruch: "Wahl zum Seniorenbeirat ist ungültig"

Ist die Wahl zum Seniorenbeirat ungültig? Manfred Stranz und Albert Butzmühlen erheben Einsspruch wegen "Ungleichbehandlung von Kandidaten".

"Unseres Erachtens ist die Wahl zum Seniorenbeirat ungültig", sind sich Manfred Stranz und Albert Butzmühlen einig. Sie haben beim Wahlleiter Dr. Sebastian Semmler Einspruch erhoben: "Im Wesentlichen geht es um die Ungleichbehandlung von Kandidaten bei der Wahl", heißt es in ihrem Schreiben.

CDU und Fünferbündnis hatten vor der Bürgermeisterwahl Adressenlisten von über 60 Jahre alten Bürgern bekommen. "Diese sind auch von den Parteikandidaten für den Seniorenbeirat genutzt worden", so Stranz und Butzmühlen, "uns sind diese Adressen nicht zur Verfügung gestellt worden", sagen die beiden, die selbst auch zur Wahl standen. Die Nutzung dieser Daten zur Wahl des Seniorenbeirates sei nicht zulässig.

Ein weiterer Streitpunkt: Die CDU hatte vor der Wahl in ihren Seniorenbriefen Flyer der aus den Reihen der Christdemokraten kommenden Kandidaten für den Seniorenbeirat beigelegt. Für Stranz und Butzmühlen ein klarer Fall: "Dadurch sind die anderen Kandidaten nicht gleich behandelt worden." Zudem hätten sich somit einige Kandidaten offen zu ihrer Parteizugehörigkeit bekannt und damit geworben. Butzmühlen und Stranz verweisen auf die Satzung des Seniorenbeirates, die eine politischem konfessionelle, verbands- und vereinsunabhängige Neutralität festlege: "Da diese Formalitäten auch schon vorher bekannt waren und hiermit übergangen wurden, ist unseres Erachtens die Wahl in dieser Form ungültig."

Das sieht CDU-Chef Lars Christoph ganz anders. "In Teilen unserer Seniorenbriefe haben wir auf die Seniorenbeiratswahl hingewiesen, aber dieshatte keine Auswirkung auf die Wahl." Christoph geht davon aus, "dass sich die Wähler Gedanken gemacht haben, ich halte sie für clever genug, auf einer umfassenden Basis entschieden zu haben — und nicht nur aufgrund des Flyers."
Schließlich hätten sich auch nicht alle der CDU zugehörenden Kandidaten durchgesetzt.
Der Erste Beigeordnete Dr. Sebastian Semmler weiß es genau: Nur drei von sechs CDU-Mitgliedern konnten die Wahl für sich entschieden. Und die drei Wahlsieger hatten einen derart hohen Stimmenabstand, dass Semmler hier "keine signifikante Verschiebung der Chancengleichheit" sieht: "Das war so eindeutig, dass ein einzelner Flyer nicht ausschlaggebend gewesen sein kann."
Und auch die Zurverfügungstellung der Adresslisten sieht Semmler als nicht problematisch an. Die CDU habe die Adressen nicht an Dritte weiter gegeben, und somit sei kein Verstoß gegen das Melderecht zu erkennen. Die Versendung der Flyer für die Seniorenbeiratswahl sein "im Rahmen des Erlaubten und im Rahmen des Hinzunehmenden".

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Der Einspruch gegen die Wahl des Seniorenbeirates steht auf der Tagesordnung des Wahlprüfungsausschusses am Dienstag, 27. Oktober, 17 Uhr, im Bürgerhaus (über Frankenheim), Clubraum 2. Die Sitzung ist öffentlich.