23-jähriger Neusser schüttelt Baby fast zu Tode

Neuss · Geknickt sitzt der 23-jährige Tobias B. auf der Anklagebank im Düsseldorfer Landgericht. Dem Neusser wird vorgeworfen, das Baby seiner Ex-Freundin so heftig geschüttelt zu haben, dass es wahrscheinlich bleibende Schäden davontragen wird.

 Mit gesenktem Haupt stand Tobias B. (rechts) am Mittwoch vor Gericht. Er soll einen Säugling fast zu Tode geschüttelt haben.

Mit gesenktem Haupt stand Tobias B. (rechts) am Mittwoch vor Gericht. Er soll einen Säugling fast zu Tode geschüttelt haben.

Foto: Foto: Violetta Buciak

Es soll Mitte März dieses Jahres passiert sein. B. übernachtete laut Anklageschrift bei seiner Ex-Freundin in Erfttal, sollte am nächsten Morgen auf den Säugling aufpassen, während die Mutter putzen ging. Durch Geschrei wurde der Neusser gegen 9.30 Uhr geweckt, konnte das Baby nicht beruhigen.

"Die Kleine wollte weder Flasche noch Schnuller annehmen und hat einfach nicht aufgehört zu weinen. Ich war überfordert", berichtet der Arbeitssuchende. Weil er sich nicht anders zu helfen wusste, will er das kleine Mädchen unter den Armen gepackt und einmal geschüttelt haben. Danach sei das Baby apathisch, blass und ruhig gewesen.

Doch statt der Mutter von dem Vorfall zu berichten, drängte B. nur zu einem Arzttermin, den die besorgte Frau dann auch für den selben Tag vereinbarte. Mit dieser Aussage vor Gericht widerspricht sich der Angeklagte jedoch selbst, denn bei der Vernehmung unmittelbar nach der Tat soll es sich laut B. um mehrfaches heftiges Schütteln gehandelt haben.

Das würde auch die Schwere der Verletzungen erklären, die der Säugling davongetragen hat. Demnach hatte das Baby mehrere Blutungen unter der harten und weichen Hirnhaut und im Hirn selbst, musste insgesamt sieben neurologische Eingriffe über sich ergehen lassen.

"Bis heute ist ein Schlauch nötig, der überschüssiges Wasser vom Kopf in die Bauchhöhle führt", so die Gutachterin. Wie die bleibenden Schäden aussehen werden, sei noch nicht abzusehen. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Mädchen mit einer Lernbehinderung leben müssen. Schon jetzt liegt das Baby mit einem Jahr einige Monate hinter der Entwicklung Gleichaltriger zurück", erklärt die Expertin.

Die Ausführungen verfolgte der Angeklagte voller Betroffenheit. "Ich kann mir auch nicht erklären, wie es soweit kommen konnte", so B. Der Neusser ist nicht zum ersten Mal in Berührung mit dem Gesetz gekommen.

Körperverletzung, räuberische Erpressung, Sachbeschädigung, Unterschlagung und weitere Delikte gehen auf das Konto des 23-Jährigen. Mehrere Gefängnisaufenthalte brachten ihn offenbar nicht auf den rechten Weg. Auf Nachfrage von Richter Rainer Drees, wie es weitergehen solle, antwortete B. "Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Ich will mein Leben auf die Reihe kriegen. Mit den Drogen muss Schluss sein".

Ihm drohen bei einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags bis zu 15 Jahre Haft.

(Kurier-Verlag)
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