Vogelgrippe: Halter müssen ihr Geflügel im Stall lassen
Die Halterinnen und Halter von Geflügel an Rhein, Erft und Gillbach müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen lassen. Das geht aus einer Verordnung des Rhein-Kreises Neuss im Kampf gegen die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest hervor. Alternativ zu geschlossenen Ställen können Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer vor dem Eindringen von Wildvögeln schützenden Seitenbegrenzung bestehen muss.