SPD schaltet Landrat ein Darf der Bürgermeister seiner Frau Geld geben?

Neuss · Die SPD-Fraktion hat sich jetzt wegen des Fehlverhaltens des Neusser Bürgermeisters Herbert Napp (CDU) mit einem umfangreichen Fragenkatalog an den Landrat des Rhein-Kreises Neuss gewandt. Es handelt sich um Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen bei der Auftragsvergabe eines Gutachtens an die Düsseldorfer Kanzlei Taylor Wessing.

 Christiane Hoerdemann-NApp, Bürgermeister Herbert Napp

Christiane Hoerdemann-NApp, Bürgermeister Herbert Napp

Foto: Frank Möll

Hierzu bittet die SPD-Fraktion den Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kommunalaufsichtsbehörde und Disziplinarbehörde des Bürgermeisters um Prüfung, ob der Sachverhalt disziplinarrechtlich oder auch strafrechtlich relevant ist und fragt, ob Maßnahmen des Landrates geboten sind.

Zusätzlich bittet die SPD-Fraktion in ihrem Fragenkatalog den Landrat darum, die bisher von Bürgermeister Napp abgegebenen Erklärungen auf Stichhaltigkeit zu überprüfen. So will die SPD-Fraktion beispielsweise wissen, ob es korrekt war, auf Vergleichsangebote zu verzichten. SPD-Fraktionsvorsitzender Arno Jansen will ebenso erfahren , wie der Landrat die Aussage des Bürgermeisters bewertet, wonach sich "Vertrauen und Geschmack" nicht ausschreiben ließen und man daher eine anwaltliche Leistung, ebenso wie eine Gulaschsuppe, nicht ausschreiben könne. Nicht zuletzt soll Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (CDU) Stellung dazu beziehen, ob es nicht auch aus Compliance-Gründen nötig gewesen wäre, auf die Mitwirkung bei der Auftragsvergabe an Taylor Wessing zu verzichten.

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