K.O.-Tropfen: Polizei warnt besonders in der Karnevalszeit vor der Gefahr aus dem Glas

Neuss/Kaarst. · Karnevalszeit ist Partyzeit. Doch wer nicht aufpasst, erlebt möglicherweise ein böses Erwachen. Denn auf Festen, in Diskotheken oder Lokalen machen Unbekannte ihre Opfer durch sogenannte K.O.-Tropfen willen- oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder sexuell zu missbrauchen.

K.O.-Tropfen sind flüssige Präparate (zum Beispiel Narkosemittel oder Liquid Ecstasy), die benommen oder gar bewusstlos machen. Insbesondere auf Partys oder in Diskotheken geben die Täter diese Tropfen heimlich in die offenen Getränke ihrer Opfer. Die zumeist farb- und geruchlosen Tropfen bewirken schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unfreiwilligen Einnahme ein euphorisches Gefühl, gefolgt von Übelkeit, Schwindel und plötzlicher Schläfrigkeit. Das Opfer wird willenlos und kann sich später gar nicht oder nur noch vage erinnern.

Beim Verdacht auf K.O.-Tropfen sollte der oder die Betroffene unverzüglich medizinische Hilfe suchen und anschließend Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn es kommen verschiedene Straftaten in Betracht, zum Beispiel eine gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- oder Arzneimittelgesetz.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass nicht nur Frauen Opfer von K.O-Tropfen werden. Bei männlichen Partygästen haben es die Täter meist auf mitgeführte Wertsachen abgesehen.

Problematisch ist, dass kaum ein Außenstehender die Situation richtig erfasst. Das Opfer macht einen betrunkenen Eindruck und wird sich selbst oder vielleicht sogar dem Täter überlassen, der sich ja offenbar zu kümmern scheint.

Tipps der Polizei: Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen. Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. Bei Übelkeit Hilfe suchen. Unter Freunden aufeinander achten.

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