1. Neuss

Messerstecher muss fast fünf Jahre in Haft

Messerstecher muss fast fünf Jahre in Haft

Der Messerstecher vom Hafen wurde jetzt vom Landgericht zu vier Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Am 11. April hatte der 60-jährige Grevenbroicher mit einem Messer auf seine beiden Vorgesetzten eingestochen – unmittelbar nach seiner Kündigung.

Vor Gericht beteuerte der Täter, dass er die beiden Opfer nicht töten wollte. Dass er die Opfer schwer verletzt, aber lebend, in ihrem Bürocontainer zurückließ, wertete das Gericht als „strafbefreienden Rücktritt“ vom Vorsatz, seine Chefs zu töten. Die Tat hatte der geständige Grevenbroicher auf dem Gelände einer Schrottverwertung an der Duisburger Straße in Neuss begangen.

Am Tattag war er in das Büro des Werkstattleiters und seines Stellvertreters gestürmt und hatte mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen. Die beiden Verletzten, ein 56-jähriger Mann aus Viersen und ein 61-jähriger Kaarster, wurden sofort in ein Krankenhaus eingeliefert. Beide Opfer schwebten in Lebensgefahr, hatten großes Glück gehabt.

Violetta Buciak

(Kurier-Verlag)