Norfer Bürgerinitiative kämpft weiter: Gespräche mit dem Bürgermeister haben nie stattgefunden

Norf · Noch vor wenigen Wochen kontaktierte Supermarkt-Gegner Paul Stegemann Bürgermeister Breuer, bat laut einer Neusser Tageszeitung um ein klärendes Gespräch. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben hatte, waren viele Norfer verunsichert.

 Gudula Hesse und Paul Stegemann vor dem Norfer Supermarkt.

Gudula Hesse und Paul Stegemann vor dem Norfer Supermarkt.

Foto: Violetta Buciak

Bereits Anfang Dezember beschwichtigte Breuer im Stadt-Kurier: "Aus Sicht der Verwaltung droht kein Abriss". Jetzt ging Stegemann auf die Stadt zu, wollte Kompromisse suchen — ohne Erfolg. "Der Bürgermeister lehnte das Gespräch ab, beruft sich dabei auf die laufenden Verfahren. Eine große Enttäuschung für uns", kritisiert Gudula Hesse. "Das erinnert uns stark an die Vorgehensweise seines Vorgängers Napp", so die Norferin. Aus ihrer Sicht sei ein Umdenken dringend erforderlich, eine alternative Nutzung des bereits bestehenden Gebäudes notwendig. "Es könnte als Erweiterungsbau für die Gesamtschule genutzt werden. Auch die Nutzung von Jugendlichen könnten wir uns gut vorstellen", schlägt Hesse vor.

Indes erklärt Bürgermeister Breuer: "Es gibt kein Gesprächsersuchen der ,Bürgerinitiative'. Vielmehr hat sich einer von (noch) vier Klägern, deren Anträge auf Berufungszulassung beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig sind, an mich gewandt und einen Termin erbeten. Dieses Anliegen musste ich mit Hinweis auf die laufenden Gerichtsverfahren ,zunächst abschlägig' bescheiden", so Breuer. Ob mit oder ohne Gespräch — laut Bürgermeister ist der Supermarkt weiterhin nicht in Gefahr.

"Die Bewertung der Verwaltung hat sich nicht geändert. In Bezug auf den vom OVG festgestellten Verfahrensfehler beim Bebauungsplan streben Verwaltung und der Investor die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Fehlerheilung an", erklärt Breuer. Es bestehe kein Anlass, Überlegungen zu einer alternativen Nutzung des Rohbaus, der im Übrigen nicht im städtischen Eigentum steht, anzustellen.

(Kurier-Verlag)
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