Raus aus der Obdachlosigkeit+++Viel besser geht es ihm nicht Nur eine löchrige Luftmatratze: Drei Monate auf dem Boden

Neuss · Seit über drei Monaten schläft Andreas Lindler in einer leeren Wohnung. Ein alter Röhrenfernseher und eine löchrige Luftmatratze sind alles, was der 43-Jährige besitzt. Möbel stellt ihm das Jobcenter bisher nicht zur Verfügung.

 Andreas Lindler mit seinem ganzen Besitz. Möbel hat er vom Jobcenter bisher nicht bekommen, schläft seit Monaten auf dem Boden.

Andreas Lindler mit seinem ganzen Besitz. Möbel hat er vom Jobcenter bisher nicht bekommen, schläft seit Monaten auf dem Boden.

Foto: Hanna Loll

Der 43-jährige Andreas Lindler weiß nicht weiter: Dank seines Rechtsanwalts Markus Lausmann von der Kanzlei LSM Neuss hat der ehemalige Schausteller zwar den Sprung aus der Obdachlosigkeit geschafft — dennoch lebte er damals fast besser. Seine ehemalige Chefin hatte ihm netterweise noch nach Beendigung seiner Tätigkeit ihren Wohnwagen zur Verfügung gestellt. So hatte er immerhin ein weiches Bett, in dem er schlafen konnte. Jetzt hat er zwar sein eigenes Reich, viel mehr aber auch nicht. Ob Lindler Leistungen vom Jobcenter zustehen oder nicht, wurde in den vergangenen Monaten mehrfach überprüft, ihm wurde Arbeitslosengeld II zugesagt und wieder gestrichen. Bald soll er wieder Geld erhalten.

Derzeit muss Lindler mit 160 Euro im Monat auskommen, sich davon Lebensmittel und Möbel für seine komplett leere Wohnung kaufen. Eine aufblasbare Luftmatratze hat er sich zugelegt, die inzwischen löchrig und wieder platt ist — mehr lässt sein Budget nicht zu. Dabei muss er beobachten, wie sein Nachbar, dem Anwalt Lausmann zeitgleich die Wohnung gegenüber verschaffen konnte, seine gesamte Wohnung möbliert. Da er arbeitsunfähig ist, wird er vom Sozialamt betreut. "Er bekommt dank eines entsprechenden Berechtigungsscheins Möbel vom Caritas-Kaufhaus", weiß Lausmann. Derweil sitzt Lindler bei 34 Grad in seiner Dachgeschosswohnung auf der leeren Matratze und klagt: "Ich kann nicht einmal verderbliche Lebensmittel einkaufen — bei den Temperaturen halten die sich einfach nicht, ohne Kühlschrank..."

Aus dem Jobcenter heißt es: "Jobcenter-Leistungen, also Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), haben verschiedene Zwecke: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Leistungen für Bedarfe der Unterkunft, darüber hinaus gibt es Leistungen für einmalige Bedarfe (wie etwa die Erstausstattung einer Wohnung). Mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (um etwa die Versorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten) wird der Grundanspruch geprüft. Der Antrag auf Übernahme der Bedarfe für Unterkunft (zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit) wird gewährt, wenn die Sicherstellung der Unterkunft Kosten verursacht, die angemessen sind und konkret nachgewiesen werden. Mit der Feststellung eines Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II können auch Ansprüche auf einmalige Bedarfe, wie die Erstausstattung einer Wohnung mittels Gutschein für das Caritas-Kaufhaus, beantragt werden. Jeder Anspruch basiert auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und wird bewilligt, wenn die Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden."

Zur Frage, ob es beim Jobcenter Ausnahmeregelungen zur Beschleunigung der Auszahlung bereits zugestandener Leistungen beziehungsweise der Ausstellung von Berechtigungsscheinen für karitative Kaufhäuser gebe, erklärt Jobcenter-Sprecher Christoph Janßen: "Neben der Vorlage der ausgefüllten Anträge bedarf es vor der Bewilligung weiterer Unterlagen. Über diese werden die Antragsteller im Erstgespräch und bei der Antragsabgabe im Detail informiert und beraten. Fehlende Unterlagen beziehungsweise Mitwirkung oder fehlende beziehungsweise widersprüchliche Angaben durch die Antragsteller können diesen Prozess verzögern. Da jede Entscheidung im Jobcenter eine Einzelfallentscheidung ist, lassen sich zur Bearbeitungsdauer keine pauschalen Aussagen treffen. Der zeitliche Verlauf wird somit auch wesentlich durch die Antragstellerin oder den Antragsteller beeinflusst. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen erfordert die Bewilligung dann in der Regel nur noch wenige Werktage. Ich versichere Ihnen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Fall sorgfältig aufgrund der maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien prüfen und dass die Unterstützung unserer Kundinnen und Kunden besonders in schwierigen Situationen mit besonderem Augenmaß erfolgt."

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