1. Neuss

Schöffenmangel! Gibt es zu wenig Interesse an Recht und Gesetz?

Schöffenmangel! Gibt es zu wenig Interesse an Recht und Gesetz?

Das Rechtsamt der Stadt Neuss sucht dringend ehrenamtliche Richter, so genannte Schöffen. Bis Ende Mai müssen 454 mögliche Kandidaten auf der Liste stehen, aus denen dann die geeigneten Probanden ausgewählt werden können.

"Bis jetzt sieht es noch mau aus", konstatiert Joachim Küppers, Chef des Neusser Rechtsamtes. Aktuell haben sich 110 Neusser freiwillig gemeldet und es geht nur zögerlich weiter. Sollte die erforderliche Zahl bis zum Stichtag nicht erreicht werden, ist Zwang vonnöten, dann wird das Neusser Melderegister zurate gezogen, das Rechtsamt wählt mehr oder weniger zufällig Neusser Bürger aus, die dann Post bekommen, eine Einladung, die man nicht ausschlagen kann...

Doch es wäre schade, wenn Menschen zu dieser verantwortungsvollen und erfüllenden Aufgabe "verdonnert" werden müssten, die sich am besten mit Eifer, Interesse und Engagement erfüllen lässt. Das verantwortungsvolle Amt verlangt Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und — wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes — körperliche Eignung.

Als ehrenamtliche Richter ohne juristische Vorbildung werden die Schöffen in Neuss und Düsseldorf neben Berufsrichtern unter anderem über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe mit entscheiden. Bewerben kann sich jeder, der in Neuss wohnt und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahren alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft.

Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Auch hauptamtliche in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden. Weitere Informationen gibt es telefonisch unter 02131/ 90 30 08, per E-Mail an rechtsamt@stadt.neuss.de (für die Jugendschöffinnen und —schöffen unter 02131/90 53 31 oder jugend@stadt.neuss.de), oder auf der städtischen Homepage unter www.neuss.de/rathaus erhältlich.

Bis Anfang Juni 2018 stellt die Stadt Neuss eine Vorschlagsliste mit Interessenten für das Jugend- / Schöffenamt für die fünfjährige Wahlperiode ab Januar 2019 auf.

(Kurier-Verlag)