Alle Artikel vom 02. Januar 2017
Vogelgrippe: Halter müssen ihr Geflügel im Stall lassen
Vogelgrippe: Halter müssen ihr Geflügel im Stall lassen

Vogelgrippe: Halter müssen ihr Geflügel im Stall lassen

Die Halterinnen und Halter von Geflügel an Rhein, Erft und Gillbach müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen lassen. Das geht aus einer Verordnung des Rhein-Kreises Neuss im Kampf gegen die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest hervor. Alternativ zu geschlossenen Ställen können Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer vor dem Eindringen von Wildvögeln schützenden Seitenbegrenzung bestehen muss.

Bilanz einer Silvesternacht
Bilanz einer Silvesternacht

Bilanz einer Silvesternacht

Die Polizeibeamtinnen und Beamten, die zum Jahreswechsel Dienst im Rhein-Kreis Neuss versahen mussten zwischen dem Silvesterabend und dem Neujahrsmorgen insgesamt 89 Einsätze (Vorjahr 56) bewältigen, die in direktem Bezug, zu den Feierlichkeiten standen.