Betrunken mit dem Rad fahren ist kein Kavaliersdelikt
Am frühen Freitagmorgen (5. Dezember), gegen 3.45 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte auf der Kreuzstraße einen Fahrradfahrer. Er war in deutlichen „Schlangenlinien“ unterwegs und fuhr dabei bis auf die Gegenfahrbahn. Während der Überprüfung des 57-jährigen Kaarsters stellte sich heraus, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Vortest beim Radler bestätigte die Wahrnehmungen der Polizisten.