Fotografierverbot wieder aufgehoben: ein wichtiger Sieg für die Pressefreiheit
Es war nur ein Wort mehr, das für viel Wirbel gesorgt hatte. In der Ratssitzung vom 4. Juli wurde die Geschäftsordnung auf Anregung der CDU-geführten Stadtspitze dahin gehend erweitert, dass der Ratsvorsitzende neben der Zulässigkeit von Ton-, Film-, und Videoaufzeichnungen nun zusätzlich auch über Bildaufzeichnungen entschied. Im Klartext: Allein der Bürgermeister bestimmte von nun an, wer im Stadtrat fotografieren durfte — und er verbot den Stadt-Kurier-Redakteuren das Fotografieren während der Ratssitzungen.