Mehr Kilometer fürs gleiche Geld
Ab dem 1. Juni gibt es neue, harmonisierte Regelungen für Kurzstreckenfahrten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), zu dem auch die Stadtwerke Neuss gehören. Kurzstrecke bedeutet ab dem Stichtag, dass die Fahrgäste nach dem Einstieg in die Stadtwerke-Busse fast ausnahmslos im gesamten Streckennetz der Stadtwerke Neuss drei Haltestellen fahren können. Mit der Kurzstreckenreform geht für die Kunden im Online-Bereich eine Serviceoffensive einher: So können die Kurzstrecken jetzt auch über die elektronische Fahrplanauskunft (EFA) angezeigt werden.