Schulbedarfspaket des Bildungs- und Teilhabepakets Schulbedarf: Bedürftige Kinder bekommen einen Zuschuss

Neuss/Kaarst · Bedürftige Kinder und Jugendliche, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen, erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zum Schuljahresbeginn im August 104 Euro und zum zweiten Halbjahr im Februar 52 Euro. Möglich macht dies ein sogenanntes Schulbedarfspaket im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin.

 Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf einen Zuschuss. Darauf hat der Rhein-Kreis Neuss hingewiesen.

Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf einen Zuschuss. Darauf hat der Rhein-Kreis Neuss hingewiesen.

Foto: Getty Images/iStockphoto/artisteer

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und den Sportsachen auch die für den persönlichen Gebrauch bestimmten Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial oder Knetmasse.

Schüler haben einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen beziehungsweise Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende sind. Für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Geld aus dem Schulbedarfspaket automatisch ausgezahlt. Wohngeld- oder Kinderzuschlagsbeziehende können den Zuschuss beim örtlichen Sozialamt beantragen.

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gehören neben der Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf auch Mittagsverpflegung, Lernförderung, eintägige Ausflüge bzw. mehrtägige (Klassen-)Fahrten, Schülerbeförderung und kulturelle Teilhabe (zum Beispiel Sportverein, Musikschule).

Weitere Informationen zum Bildungs-und Teilhabepaket finden sich unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/but. Dort sind auch Informationsflyer in 13 Sprachen hinterlegt, auch auf Ukrainisch. -skB

(-skB)
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Brunnenwasser darf in Deutschland nur nach
Kein Trinkwasser!
Trinkwassernutzung bedarf in Neuss und Kaarst vorheriger GenehmigungKein Trinkwasser!