Alle Kaarst-Artikel vom 22. Oktober 2020
Corona-Allgemeinverfügung des Kreises erweitert
Corona-Allgemeinverfügung des Kreises erweitert

Maskenpflicht in besonderen AußenbereichenCorona-Allgemeinverfügung des Kreises erweitert

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, den Wert von 50 überschritten hat, gilt auch der Rhein-Kreis Neuss als Corona-Risikogebiet. Seit Montag gelten daher verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Unter anderem müssen Bürger in Fußgängerzonen Masken tragen.

Maskenpflicht in zwei öffentlichen Bereichen
Maskenpflicht in zwei öffentlichen Bereichen

Verstärkten KontrollenMaskenpflicht in zwei öffentlichen Bereichen

Die Stadt Kaarst hat dem Rhein-Kreis Neuss zwei öffentliche Flächen gemeldet, die bei gleichbleibend hohen Inzidenzwerten künftig nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung passiert werden dürfen.