Alle Artikel vom 03. Mai 2017
Aufgeheizte Stimmung im Rat: Die Ergebnisse der größten Streitpunkte
Aufgeheizte Stimmung im Rat: Die Ergebnisse der größten Streitpunkte

Aufgeheizte Stimmung im Rat: Die Ergebnisse der größten Streitpunkte

Im Anschluss an die rund sechsstündige Ratssitzung am Freitag konnten sich alle Beteiligten nur an den Kopf fassen. Bis zum Ende war die Stimmung nicht nur äußerlich aufgeheizt — die Klimaanlage war ausgefallen — die Hitze schien dem ein oder anderen Ratsmitglied nicht gut zu bekommen.

„Feuerteufel“ in Kaarst unterwegs
„Feuerteufel“ in Kaarst unterwegs

„Feuerteufel“ in Kaarst unterwegs

In der Nacht zum 1. Mai kam es im Stadtgebiet Kaarst zu mehreren kleinen Bränden. Auf dem Jungfernweg wurde durch unbekannte Täter eine Hecke in Brand gesetzt, durch die der Vorgarten sowie eine Gebäudefassade und ein Auto ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden. Auf der Schillerstraße wurde eine Papiertonne in Brand gesetzt. Dies wiederholte sich auf der Roseggerstraße nochmals in zwei weiteren Fällen.

Beim vierten Brunnenfest entern die „domPiraten“ den Rathausplatz Förderverein Büttgener Brunnenlandschaft lädt zum Riesenevent am 3. Juni ein
Beim vierten Brunnenfest entern die „domPiraten“ den Rathausplatz Förderverein Büttgener Brunnenlandschaft lädt zum Riesenevent am 3. Juni ein

Beim vierten Brunnenfest entern die „domPiraten“ den Rathausplatz Förderverein Büttgener Brunnenlandschaft lädt zum Riesenevent am 3. Juni ein

Jetzt ist es amtlich: Der Vorstand des Brunnenvereins hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen: „Am Samstag, 3. Juni, steigt zum vierten Male das traditionelle Brunnenfest auf dem Büttgener Rathausplatz.“ Und zwar mit den Kölner „domPiraten“, die damit ihre Premiere in Büttgen feiern.

Trotz Verurteilung vor Gericht: Neusser darf von ihm gequälten Hund behalten
Trotz Verurteilung vor Gericht: Neusser darf von ihm gequälten Hund behalten

Trotz Verurteilung vor Gericht: Neusser darf von ihm gequälten Hund behalten

Es ist ein Fall, der nicht nur bei Tierfreunden für Unverständnis sorgt. Ein Mann wird vor dem Neusser Amtsgericht wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt. Das betroffene Tier — einen Schäferhund — darf der Mann dennoch behalten. "Wie kann das sein?", fragt Petra Brings, die als Zeugin in dem Prozess aussagte.