Nur acht von 100 angezeigten Vergewaltigungen werden geahndet

Neuss/Krefeld · Eines vorweg: Der Mann aus Neuss, der in Krefeld eine junge Frau vergewaltigt haben soll, muss wahrscheinlich kein Urteil fürchten. Das Verfahren wurde (wie so oft bei ähnlich gelagerten Fällen) eingestellt.

 Wer sich bislang bei einer Vergewaltigung nicht körperlich wehrt und es danach aus Scham versäumt, einen Frauenarzt oder ein Krankenhaus (Beweissicherung) aufzusuchen, hat es schwer. Meistens wird das Verfahren eingestellt.

Wer sich bislang bei einer Vergewaltigung nicht körperlich wehrt und es danach aus Scham versäumt, einen Frauenarzt oder ein Krankenhaus (Beweissicherung) aufzusuchen, hat es schwer. Meistens wird das Verfahren eingestellt.

Foto: Grafik: ZDF

Das mutmaßliche Opfer hätte sofort nach der Tat zu einem Frauenarzt oder ins Krankenhaus fahren müssen. Da diese Beweissicherung nicht erfolgt ist, kann es nicht zu einem Prozess kommen, da der Beschuldigte offenbar zwei Zeugen aufbieten kann, die bestätigen, dass es sich bei dem Zusammentreffen nicht um eine Vergewaltigung gehandelt habe, sondern um „einvernehmlichen Sex“. Das Opfer ist nach Aussage der besten Freundin allerdings lesbisch und wird nun von der Opferhilfsorganisation „Weißer Ring“ betreut.

Von 100 angezeigten Vergewaltigungen werden im Schnitt nur acht Täter bestraft. Das Bundesjustizministerium will dies nun ändern und die Gesetze verschärfen. Danach hätte schon ein „Nein“ der jungen Frau gereicht, auch wenn sie geschockt und „wie gelähmt“ war, wie ihr Umfeld berichtet.

„Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft“ – ein Gesetz, das für die junge Frau zu spät kommt. Doch wenn „Aussage gegen Aussage“ steht, wird es auch weiterhin schwer werden, die Wahrheit herauszufinden.

-fram

(Kurier-Verlag)
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