Alle Kaarst-Artikel vom 10. Juli 2020
Nutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen gilt weiterhin
Nutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen gilt weiterhin

Grundwasserverunreinigung in Kaarst-HolzbüttgenNutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen gilt weiterhin

Das Kreisumweltamt weist darauf hin, dass die Empfehlung, in einem Teil des Kaarster Ortsteils Holzbüttgen Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen zu nutzen, weiter gilt.