Grundwasserverunreinigung in Kaarst-Holzbüttgen Nutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen gilt weiterhin

Kaarst · Das Kreisumweltamt weist darauf hin, dass die Empfehlung, in einem Teil des Kaarster Ortsteils Holzbüttgen Wasser aus privaten Gartenbrunnen nicht für Außenduschen, Plansch- oder Schwimmbecken und die Bewässerung von Nahrungsmittelpflanzen zu nutzen, weiter gilt.

 Die Nutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen in Telen Kaarsts gilt weiterhin.

Die Nutzungseinschränkung privater Gartenbrunnen in Telen Kaarsts gilt weiterhin.

Foto: schulzie-GettyImages-482990817

Die Empfehlung bezieht sich auf die Grundstücke südlich des Nordkanals und nördlich der Rotdornstraße beziehungsweise nördlich der Königstraße. Die westliche Grenze bildet die Kaarster Straße, die östliche Grenze verläuft parallel zur Straße Am Pfarrzentrum auf der Höhe der Einmündung Schlossstraße/Königstraße.

Nachdem im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme an der Nordkanalallee eine Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstroffen (LHKW) festgestellt worden war, hatte das Kreisumweltamt im März 2019 in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt die vorsorgliche Empfehlung ausgesprochen, das Wasser aus privaten Gartenbrunnen in diesem Bereich für bestimmte Zwecke nicht zu verwenden.

Wie die Umweltbehörde des Kreises betont, ist die Trinkwasserqualität des Wasserwerks Büttgen-Driesch und damit das Wasser aus der Hausleitung nicht beeinträchtigt.

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