Retter für Büttgener Martinsfest gesucht Datenschutz-Grundverordnung macht Haussammlung unmöglich
Die Datenschutz-Grundverordnung (DVGVO) macht's unmöglich: Der Martinsverein Büttgen sieht sich nicht mehr in der Lage, die Haussammlungen vorzunehmen — und so ist die Durchführung des Martinsumzugs samt Verteilung der Martinstüten