Trinkwassernutzung bedarf in Neuss und Kaarst vorheriger GenehmigungKein Trinkwasser!
Wasser aus Gartenbrunnen darf grundsätzlich nicht als Trinkwasser oder zum Spülen und Waschen verwendet werden. Hierauf weist Kreis-Gesundheitsamtsleiterin Barbara Albrecht hin. „Nur Wasser von höchster Qualität darf in Deutschland als Trinkwasser, für die Körperhygiene oder zum Waschen und Spülen verwendet werden. Dies ist bei Leitungswasser sichergestellt“, so die Amtsärztin.