Alle Kaarst-Artikel vom 08. August 2022
Kein Trinkwasser!
Kein Trinkwasser!

Trinkwassernutzung bedarf in Neuss und Kaarst vorheriger GenehmigungKein Trinkwasser!

Wasser aus Gartenbrunnen darf grundsätzlich nicht als Trinkwasser oder zum Spülen und Waschen verwendet werden. Hierauf weist Kreis-Gesundheitsamtsleiterin Barbara Albrecht hin. „Nur Wasser von höchster Qualität darf in Deutschland als Trinkwasser, für die Körperhygiene oder zum Waschen und Spülen verwendet werden. Dies ist bei Leitungswasser sichergestellt“, so die Amtsärztin.

Schulbedarf: Bedürftige Kinder bekommen einen Zuschuss
Schulbedarf: Bedürftige Kinder bekommen einen Zuschuss

Schulbedarfspaket des Bildungs- und TeilhabepaketsSchulbedarf: Bedürftige Kinder bekommen einen Zuschuss

Bedürftige Kinder und Jugendliche, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen, erhalten für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zum Schuljahresbeginn im August 104 Euro und zum zweiten Halbjahr im Februar 52 Euro. Möglich macht dies ein sogenanntes Schulbedarfspaket im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Darauf weist der Rhein-Kreis Neuss hin.