Kaarst - Rechtzeitig zur Heckenschere greifen:Ab März gilt Fäll- und Schnittverbot
Wer die nächsten Wochen für Gehölzschnitt nut-zen möchte, hat noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Heckenschere müssen dann im Schuppen bleiben.