Ordnungsamt weist auf aktuelle Regelungen hinDie richtige Mund-Nasen-Bedeckung
Vor dem Hintergrund der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Neusser Innenstadt hat das Ordnungsamt einige Hinweise auf zulässige Mund-Nasen-Bedeckungen zusammengestellt. Grundsätzlich erfüllen nur textile Mund-Nasen-Bedeckungen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.