Alle Neuss-Artikel vom 21. Oktober 2020
Die richtige Mund-Nasen-Bedeckung
Die richtige Mund-Nasen-Bedeckung

Ordnungsamt weist auf aktuelle Regelungen hinDie richtige Mund-Nasen-Bedeckung

Vor dem Hintergrund der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Neusser Innenstadt hat das Ordnungsamt einige Hinweise auf zulässige Mund-Nasen-Bedeckungen zusammengestellt. Grundsätzlich erfüllen nur textile Mund-Nasen-Bedeckungen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.

Bekämpfung der Straßenkriminalität
Bekämpfung der Straßenkriminalität

Bilanz einer SchwerpunktkontrolleBekämpfung der Straßenkriminalität

Uniformierte und zivile Polizistinnen und Polizisten führten am vergangenen Wochenende, 16. bis 18. Oktober, Kontrollen durch. Ihren Schwerpunkt legten sie dabei auf die Bekämpfung der Straßenkriminalität. Die Fahnder überprüften mehr als 80 auffällige Personen.

Nur mit Mund-Nasen-Bedeckung in die Innenstadt
Nur mit Mund-Nasen-Bedeckung in die Innenstadt

Corona-SchutzverordnungNur mit Mund-Nasen-Bedeckung in die Innenstadt

Mit der seit Montag gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Die Stadt Neuss hat nun in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss als Infektionsschutzbehörde und den anderen Kommunen im Kreis festgelegt, für welche Bereiche dies gilt.