ArrayEs kann geklagt werden
Kaarst. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ begrüßt den Beschluss des Rates der Stadt Kaarst, Klagemöglichkeiten zu prüfen.
Kaarst. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ begrüßt den Beschluss des Rates der Stadt Kaarst, Klagemöglichkeiten zu prüfen.
Er kommt dynamisch mit seinem Mountainbike um die Ecke gefahren, Treffpunkt ist die Skateranlage am Norfer von-Waldthausen-Stadion: Jan-Philipp Büchler, vom CDU-Vorsitzenden Prof. Dr. Jürgen Brautmeier zum Wunschkandidaten seiner Partei für die Bürgermeisterwahl auserkoren (wir berichteten), gibt sich sportlich. Und das nicht nur im körperlichen Sinne: Der 40-Jährige möchte „endlich loslegen, gestalten und umsetzen“. Er ist der festen Überzeugung, „dass ich das Rathaus zurückerobern kann“.
Beim Pfarrfest verkaufen Ehrenamtler selbst gebackenen Kuchen, die Würstchen sind heiß gefragt, beim Adventsbasar werden selbst gebastelte Gestecke verkauft, die Familie kauft in ihrer Kirche eine Taufkerze – und der Staat verdient mit, der bürokratische Aufwand für Haupt- und Ehrenamtler wächst: Ab Januar 2021 unterliegen die Kirchengemeinden der Umsatzsteuerpflicht. Was das in der Praxis bedeutet, hat der Stadt-Kurier Kreisdechant und Oberpfarrer Monsignore Guido Assmann sowie Sebastian Appelfeller, Vorsitzender der evangelischen Kirchengemeinden in Neuss und Pfarrer an der Kreuzkirche in Gnadental, gefragt.