Es kann geklagt werden
Kaarst. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ begrüßt den Beschluss des Rates der Stadt Kaarst, Klagemöglichkeiten zu prüfen.
Die Entscheidung des Rates der Stadt Kaarst (11. Juli 2019), die rechtlichen Ansatzpunkte für eine Klage gegen die Verstöße gegen die Nachtflugregelungen zu prüfen wird vom Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ begrüßt. Der Rat hatte sich auf der Grundlage eines Antrags der FDP mit den rechtlichen Möglichkeiten einer Klageerhebung befasst. Der mit großer Mehrheit auf Anregung der CDU gefasste Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung zusammen mit der Bürgerinitiative die rechtlichen Ansatzpunkte für eine Klageerhebung wegen der permanenten Nachtflüge identifiziert. Dazu erklärt der Vorsitzende des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, Werner Kindsmüller: „Es ist gut, dass die Stadt Kaarst auch weiterhin alles unternehmen will, um die Bürger vor unzulässigen Störungen der Nachtruhe durch den Flugbetrieb in Düsseldorf zu schützen.“ Nach Auffassung des Vereins seien die rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich noch nicht ausgeschöpft. So verstoße nach dessen Auffassung der Erlass über die Nachtflugregelungen von 2007 gegen die geltende Betriebsgenehmigung aus dem Jahre 2005. Diese lege fest, dass die Zeit nach 23 Uhr „vom Grundsatz her nicht belastet wird“. Tatsächlich erlaube aber die Nachtflugregelung genehmigungsfreie Landungen bis Mitternacht. „Wie sehen die Voraussetzungen für eine Verpflichtungsklage gegen Verkehrsminister Wüst für gegeben an,“ so Kindsmüller. Im vergangenen Jahr betrug die Zahl der Landungen nach 23 Uhr 2.392. Im ersten Halbjahr 2019 starteten und landeten bereits 858 Maschinen außerhalb der in der Betriebsgenehmigung festgelegten Betriebszeit.