Es stellte sich heraus, dass die Scheiben noch völlig vereist waren. Der Fahrer war aufgrund der eingeschränkten bis nicht vorhandenen Sicht im Schritttempo unterwegs. Bei der Kontrolle seiner Dokumente konnte er die erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorzeigen. Auch die Behauptung, diese sei nur zu Hause liegen geblieben, schützte nicht vor einer genaueren Überprüfung. Hierbei kam heraus, dass dem 36-Jährigen die Fahrerlaubnis, durch die zuständige Behörde versagt worden war.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
Die Kreispolizeibehörde appelliert eindringlich bei diesem Wetter, die Scheiben so zu enteisen, dass eine "freie Sicht" gewährleistet ist.