Dazu bietet der Rhein-Kreis Neuss in Kooperation mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG) eine Online-Hygienebelehrung an.
Barbara Albrecht, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, betont: „Wir sind froh, dass wir die Hygienebelehrung komplett online anbieten können – von der Buchung und Bezahlung über die Schulung selbst bis hin zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses. Hier erfolgt die Legitimationsprüfung zu Beginn der Belehrung mit einer Live-Schaltung. Das Verfahren ist unkompliziert und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sparen sich den Anfahrtsweg zu einem zentralen Schulungsort“, sagt sie. Belehrt werden müssen alle Personen, die im Bereich leichtverderblicher Lebensmittel tätig sind – egal, ob in der Großküche, in einer kleinen Kantine oder ehrenamtlich in der Schulcafeteria. Auch Angestellte in Kindertagesstätten und in der Pflege zählen zum Kreis der zu Belehrenden.
Während die meisten den Online-Service nutzten, führte das Kreisgesundheitsamt im vergangenen Jahr unter anderem in Schulen 23 Schulungen vor Ort und 11 Termine per Webex durch. Weitere acht Schulungen fanden im Gesundheitsamt in Grevenbroich statt. 849 Personen nahmen an diesen Hygienebelehrungen teil.
Bereits seit 2018 bietet das TZG die Online-Belehrung nicht nur im Rhein-Kreis Neuss, sondern in ganz Deutschland an und arbeitet dabei aktuell mit bundesweit 138 Gesundheitsämtern zusammen. Durch das E-Learning-Programm werden die Gesundheitsämter personell deutlich entlastet. So ist das TZG beim Online-Verfahren für die technische und datenschutzkonforme Umsetzung der Hygienebelehrung verantwortlich. Raimund Franzen, der zusammen mit Benjamin Josephs Geschäftsführer der TZG GmbH und der Gemeinnützigen Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg) ist, berichtet: „In Kooperation mit den Gesundheitsämtern haben wir im vergangenen Jahr in ganz Deutschland knapp 224 000 Belehrungen durchgeführt. Wir sind laufend mit weiteren interessierten Kommunen im Gespräch, die ebenfalls die von uns entwickelte Belehrung nutzen wollen.“