DGB weist den Vorwurf von falschen Anreizen zurück Für das Bürgergeld

Neuss/Kaarst · Der DGB Kreisverband Neuss weist die Kritik von einigen Arbeitgebern zurück, eine bessere soziale Absicherung würde den Anreiz zu arbeiten schmälern. Erwerbstätige dürfen nicht gegen Leistungsbeziehende ausspielt werden.

Udo Fischer, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Neuss.

Udo Fischer, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Neuss.

Foto: Kurier Verlag GmbH/Rolf Retzlaff

„Beschäftigte gegen Erwerbslose auszuspielen ist verantwortungslos. Zudem ist es der durchsichtige Versuch, den Status Quo schlecht entlohnter Arbeitsplätze zu verteidigen. Das Bürgergeld bringt substanzielle Verbesserungen, mehr sozialen Schutz und Wertschätzung für die Leistung langjährig Beschäftigter. Wer seine Arbeit verliert, kann sich in Zukunft darauf verlassen, dass die vertraute Wohnung und die Ersparnisse geschützt sind. Weiterbildungsangebote werden deutlich gestärkt und verbessert, was Arbeitslosen neue Perspektiven eröffnet und gegen Fachkräfteengpässe hilft“, so der Vorsitzende des DGB Kreisverbandes Neuss Udo Fischer.

 Wie populistisch die Stimmungsmache gegen das Bürgergeld ist, zeigten folgende Berechnungen (Berechnungen beziehen sich auf das Jahr 2023 inklusive aller Transferleistungen):

Wer als Single ein Bruttoeinkommen von 2.500 Euro brutto verdient, hat ein Nettoeinkommen von 1726 Euro. Das sind 541 Euro mehr als

beim Bezug von Bürgergeld.

Ein Paar mit zwei Kindern, in dem beide ein Bruttoeinkommen von 2.500 Euro verdienen, erhalten ein Nettoeinkommen von 4.284 Euro. Also 1.376 Euro mehr als beim Bezug vom Bürgergeld

„Klar ist: für gute und gerechte Verhältnisse braucht es beides: kräftig steigende Tariflöhne für mehr Beschäftigte und einen regelmäßig angepassten Mindestlohn einerseits und armutsfeste Regelsätze andererseits‘‘, so Fischer abschließend.

(-skB)
Neueste Artikel
Zum Thema
Kein Trinkwasser!
Trinkwassernutzung bedarf in Neuss und Kaarst vorheriger Genehmigung Kein Trinkwasser!
Aus dem Ressort