Verbraucherzentrale für Neuss und Kaarst warnt Kanalhaie unterwegs

Neuss/Kaarst · Sie stehen unangekündigt an der Haustür, drängen am Telefon zu einer wichtigen Überprüfung der Abwasserleitung, verteilen Briefkastenwerbung, oder –wie aktuelle Beschwerden zeigen– erwecken den Eindruck von der Stadtentwässerung zu sein. Nach einer meist sehr günstigen Erstinspektion stellt das Team der Rohrsanierungsfirma dann vermeintliche Schäden an der Abwasserleitung fest und behauptet, dass diese dringend saniert werden müssen, sonst drohen schwerwiegende Konsequenzen. Wie Verbraucher reagieren sollten, fasst die Verbraucherzentrale zusammen.

Foto: Pixabay

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Dorothea Khairat, Leiterin der Verbraucherberatungsstelle in Neuss, kennt die Masche unseriöser Firmen und rät: „Generell sollte man bei Haustürgeschäften vorsichtig sein. Vor einer Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt und Leistung sowie Preise in Ruhe miteinander verglichen werden. Ist ein Auftrag unüberlegt unterschrieben worden, gibt es immer noch ein Widerrufsrecht, von dem man zeitnah Gebrauch machen sollte.“

Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass eine Prüfpflicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, etwa, wenn ein begründeter Verdacht für eine undichte Abwasserleitung besteht. Zudem darf eine Zustands- und Funktionsprüfung nur von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden und kostet beispielsweise bei einer zehn Meter langen Abwasserleitung zwischen 300 Euro und 600 Euro. Sofern tatsächlich Schäden in den Leitungen vorhanden sein sollten, gibt es Sanierungsfristen bis zu zehn Jahren – je nach Schwere des Schadens.

Das Projekt Klimafolgen und Grundstücksentwässerung der Verbraucherzentrale NRW berät kostenlos zur Sanierung von Abwasserleitungen unter Tel. 0211 / 3 80 93 00 oder unter abwasser@verbraucherzentrale.nrw.

(-skB)
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