1. Kaarst

Erwischt: Ein Joint und seine bösen Konsequenzen

Erwischt: Ein Joint und seine bösen Konsequenzen

Montagvormittag zogen Polizeibeamte an der Neusser Straße einen Autofahrer aus dem Verkehr, weil er nicht angeschnallt war. Im Zuge der Kontrolle fiel den Beamten auf, dass der 24-jährige Kaarster gerötete Augen hatte und so gut wie keine Pupillenreaktion vorhanden war.

Ein Drogenvortest erhärtete den Verdacht, dass der junge Mann Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Als Beweis im späteren Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren entnahm ein Arzt dem Kaarster eine Blutprobe.

Der 24-Jährige räumte ein, in der Vergangenheit bereits schon einmal mit Drogen erwischt worden zu sein. Sein letzter Joint sei aber schon eine Weile her. Ob Schutzbehauptung oder nicht, soll nun das Ergebnis der Blutprobe zeigen.

Der berauschende Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) ist nach dem Konsum von Cannabis meist noch mehrere Wochen lang im Urin nachweisbar. Fällt der Test bei der Polizei positiv aus, führt dies zu einer Anzeige. Neben der strafrechtlichen Verfolgung, wegen des möglichen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln, erwartet den Betroffenen auch eine Geldbuße für das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinfluss. Die möglichen Konsequenzen reichen bis zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Führerscheinstelle der Straßenverkehrsbehörde. Sämtliche anfallenden Kosten muss regelmäßig der Betroffene tragen.

Ein Fahrverbot hätte für den 24-jährigen Kaarster weitreichende Folgen, da er Berufskraftfahrer ist.

(Kurier-Verlag)