Der Kommentar von Bürgermeister Chrstian Horn-Heinemann fiel deutlich aus: „Diese rücksichtslose Aktion macht fassungslos. Hier hat jemand bewusst und in erheblichem Umfang gegen geltendes Recht verstoßen und die Kosten seiner Entsorgung auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt.“
Was das Stadtoberhaupt so erboste: Unbekannte hatten illegal eine große Menge Bauschutt auf Kaarster Stadtgebiet abgeladen. Die Ablagerung wurde auf dem Wirtschaftsweg „Am Dellenwege“ im Kaarster Westen festgestellt.
Die Menge geht deutlich über die üblichen Fälle von wildem Müll hinaus und stellt sowohl eine Belastung für die Umwelt als auch einen erheblichen Aufwand für die Stadt dar. Die nun notwendige Entsorgung geht zulasten der Allgemeinheit. „Das ist kein Kavaliersdelikt“, so der Bürgermeister. Laut Stadtverwaltung gibt es mittlerweile erste Anhaltspunkte, die auf eine Firma als mögliche Verursacherin hindeuten.
Tatsächlich sind solche großen Müllaberlagerungen eher die Ausnahme, wie die Stadt auf Nachfrage der Redaktion mitteilt. Illegale Entsorgungen kämen immer wieder vor, aber In den meisten Fällen handele es sich dabei um kleinere oder weniger problematische Abfallablagerungen. Die Kosten für die Beseitigung wilden Mülls beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 44.300 Euro. Nicht enthalten seien dabei die Personalkosten, die unter anderem für die Ermittlung der Verursacher, die Prüfung der Zuständigkeiten sowie die weitere Bearbeitung der Fälle anfallen.
Das jährliche Gesamtgewicht des wild entsorgten Mülls ist laut Stadt in den vergangenen Jahren nicht zwingend gestiegen. Es zeichne sich jedoch ab, dass die Zahl der einzelnen Ablagerungen zunehme. Immer wieder würden Abfälle achtlos und rechtswidrig in der Natur oder im öffentlichen Raum entsorgt – obwohl den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene legale Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden, etwa die Sperrgutabfuhr, die Kleinanlieferstation des Rhein-Kreises Neuss oder die regulären Abfallgefäße.
Wer bei einer illegalen Müllentsorgung erwischt wird, hat mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu rechnen. Entsprechende Verstöße, so die Stadt, können mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes ist immer einzelfallabhängig. In dem Fall des Bauschutts würde die Bußgeldhöhe vermutlich jedoch fünfstellig, da Menge und Schadstoffart nicht unerheblich seien.
Wer selbst illegal entsorgten Müll entdeckt, kann dies über den Mängelmelder der Stadt Kaarst (https://kaarst.maengelmelder.de) weitergeben oder sich telefonisch an die Stadtverwaltung unter 02131/987281 wenden; per Email gibt es Kontakt unter [email protected].
Dirk Herrmann