Verbraucherzentrale sucht Kläger Kaarst: Stromio-Gemeinschaftsklage möglich

Kaarst · Die Kaarster Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das soll jetzt mit einer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigt werden. Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen und gemeinsam zu klagen.

 Der Stromio-Firmensitz an der Girmes-Kreuz-Straße.

Der Stromio-Firmensitz an der Girmes-Kreuz-Straße.

Foto: Kurier-Verlag/Thomas Broich

„Normalerweise werden Gerichtsverfahren in Deutschland einzeln geführt: Frau X klagt gegen Unternehmen Z. Ein Urteil gilt dann allerdings nur für Frau X. Herr Y muss möglicherweise selbst noch vor Gericht ziehen, um seine Rechte geltend zu machen. Mit der Musterfeststellungsklage lassen sich verschiedene gleiche Fälle zusammenfassen. Frau X und Herr Y können sich dann gemeinsam mit anderen an der Klage beteiligen. Das Kostenrisiko übernimmt der Verband, in diesem Fall die Verbraucherzentrale Hessen“, so die Erklärung.

Die Betroffenen können sich im Sammel-Register beim Bundesamt für Justiz eintragen und wichtige Dokumente wie Vertrag und Kündigung behalten sowie den Zählerstand zum Zeitpunkt der Kündigung und beim Wechsel von der Ersatz- in die Grundversorgung notieren. Ein Starttermin für das Online-Register ist noch nicht bekannt. Es wird mit Klagen im vierstelligen Bereich gerechnet.

Thomas Broich

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