„Normalerweise werden Gerichtsverfahren in Deutschland einzeln geführt: Frau X klagt gegen Unternehmen Z. Ein Urteil gilt dann allerdings nur für Frau X. Herr Y muss möglicherweise selbst noch vor Gericht ziehen, um seine Rechte geltend zu machen. Mit der Musterfeststellungsklage lassen sich verschiedene gleiche Fälle zusammenfassen. Frau X und Herr Y können sich dann gemeinsam mit anderen an der Klage beteiligen. Das Kostenrisiko übernimmt der Verband, in diesem Fall die Verbraucherzentrale Hessen“, so die Erklärung.
Die Betroffenen können sich im Sammel-Register beim Bundesamt für Justiz eintragen und wichtige Dokumente wie Vertrag und Kündigung behalten sowie den Zählerstand zum Zeitpunkt der Kündigung und beim Wechsel von der Ersatz- in die Grundversorgung notieren. Ein Starttermin für das Online-Register ist noch nicht bekannt. Es wird mit Klagen im vierstelligen Bereich gerechnet.
Thomas Broich