Polizei warnt vor falschem Mitarbeiter der Stadt- und Wasserwerke!

Neuss · Zum wiederholten Mal warnt die Polizei im Rhein-Kreis Neuss vor Trickdieben, die sich als Mitarbeiter der

Polizei warnt vor falschem Mitarbeiter der Stadt- und Wasserwerke!
Foto: Thomas Broich

Stadt- oder Wasserwerke ausgeben. Einer dieser Ganoven war am Mittwochnachmittag in Neuss unterwegs. Gegen 16 Uhr klingelte er in Gnadental, am "Grüner Weg". Der Bewohnerin erklärte er, die Wasserzuleitungen überprüfen zu müssen. Arglos ließ die ältere Dame den Unbekannten ins Haus, ihr Ehemann begleitete den Unbekannten in die Kellerräume.

Für seine "Dienste" verlangte er einen Betrag über 240 Euro. Als die Seniorin den Betrag aus ihrer Geldbörse entrichten wollte, lenkte der Betrüger die Geschädigte geschickt ab. Nachdem er dann vorgab, eine Quittung aus seinem Firmenfahrzeug zu holen, war er nicht mehr gesehen. Einen Augenblick später stellte die ältere Frau fest, dass das restliche Bargeld aus dem Portmonee verschwunden war.

Der offensichtlich falsche Wasserwerker wird folgendermaßen beschrieben: Etwa 20 bis 25 Jahre alt und schlank, er hatte kurze glatte dunkle Haare und trug ein weiß-grau gemustertes Kurzarmhemd mit einem Aufnäher auf der rechten Brust, dazu eine beigefarbene kurze Hose. Bei seinem Fahrzeug handelte es sich um einen weißen Fiat Kastenwagen mit Mönchengladbacher Städtekennung (MG). Im Auto wartete eine männliche Person, die zirka 20 bis 25 Jahre alt war und kurze dunkle Haare hatte. Hinweise nimmt die Polizei in Neuss unter Tel. 02131/ 3000 entgegen.

Die Polizei empfiehlt: Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist. Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Rufen Sie im Zweifel vor dem Einlass des Fremden die entsprechende Behörde oder die entsprechende Firma an. Suchen Sie deren Telefonnummer selbst heraus. Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort