Schwimmvergnügen für Jedermann Freier Eintritt für Einkommensschwache

Kaarst · Durch eine Kooperation des Rhein-Kreises Neuss und der Kreiswerke Grevenbroich bekommen Leistungsbeziehende nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt zum Kaarster See und zum Strandbad „Strabeach“ bei Nievenheim.

Am Kaarster See und am „Strabeach“ erhalten Leistungsbezieher nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt.

Am Kaarster See und am „Strabeach“ erhalten Leistungsbezieher nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt.

Foto: Rhein-Kreis Neuss

Hintergrund: Das Land gewährt den Kreisen, Städten und Gemeinden angesichts der steigenden Energiepreise, der hohen Inflation und der verstärkten Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen über den „Stärkungspakt NRW“ Leistungen in Höhe von 150 Millionen Euro. Der Rhein-Kreis Neuss hat 576.576 Euro davon erhalten.

Leistungsbezieher nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII haben bis zum Ende der Badesaison (voraussichtlich am 31. August) freien Eintritt zu den Badeseen. Kinder von fünf bis elf Jahren aus diesen Haushalten können zudem aufgrund der geltenden Begleitungspflicht kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden. Neben den Eltern, die selbst berechtigt sind, können dies beispielsweise Verwandte sein, die nicht im gleichen Haushalt leben. Hierfür ist an den Kassen der Badeseen als Berechtigungsnachweis der Rhein-Kreis-Neuss-Pass oder der Neuss-Pass sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ebenfalls freien Eintritt erhalten Inhaber eines Familienpasses der Stadt Dormagen oder eines Familienhilfeplans der Stadt Kaarst. Kinder bis einschließlich vier Jahren haben regulär freien Eintritt.

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