Im Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass die junge Frau vor wenigen Tagen Drogen konsumiert hatte. Ein Vortest bestätigte die Aussage der Fahrerin.
Ein Bereitschaftsarzt entnahm auf der Wache die notwendig gewordene Blutprobe, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Auf die Handynutzerin wartet eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Drogen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Geldbußen von mehreren Hundert Euro und Fahrverbot geahndet.