In der jüngeren Vergangenheit kam es bei größeren Einsatzlagen oder dem Einsatz eines Polizeihubschraubers bedauerlicherweise wiederholt dazu, dass zahlreiche Bürger mit Fragen zum Einsatzanlass oder zur Einsatzdauer die Notrufleitungen der Polizei blockierten. Dadurch wurden die Notrufsachbearbeiter von ihrer eigentlichen Aufgabe abgehalten – nämlich Notrufe entgegenzunehmen und Einsätze zu koordinieren.
Ein Beispiel: Als am Montag, 27. Juli, die Polizei in den Abendstunden mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers nach einer vermissten Person suchte, hatten rund 40 Neusser den Notruf gewählt und mit ihren Nachfragen die Leitungen blockiert.
Der mutwillige Missbrauch von Notrufen ist übrigens strafbar.