Kriminalhauptkommissar Christoph Kaiser ist neuer Opferschutzbeauftragter Hilfe bei Straftaten und Verkehrsunfällen: Die Opferschutzbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss

Neuss · Es kann ein traumatisches Erlebnis sein, Opfer einer Straftat geworden zu sein oder bei einem Verkehrsunfall – ob als Opfer, Verursacher, Angehöriger oder Ersthelfer – beteiligt gewesen zu sein. Eine große Hilfe in diesen Situationen sind die Opferschutzbeauftragten des Rhein-Kreises Neuss, die Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 Kriminalhauptkommissar Christoph Kaiser (links) und Polizeihauptkommissar Gereon Hogenkamp sind Ansprechpartner beim Opferschutz.

Kriminalhauptkommissar Christoph Kaiser (links) und Polizeihauptkommissar Gereon Hogenkamp sind Ansprechpartner beim Opferschutz.

Foto: Kurier-Verlag GmbH/Daniela Furth

Seit November vergangenen Jahres ist Kriminalhauptkommissar Christoph Kaiser vom Kommissariat für Prävention und Opferschutz im Bereich für Opferschutz in Kriminalitätsangelegenheiten tätig. Er hat damit die Nachfolge von Polizeihauptkommissar Jochen Hilgers, der nun Wachleiter in Jüchen ist, angetreten. Der 55-Jährige, der sich als „ganz normaler Mensch wie du und ich“ beschreibt, ist bereits seit 39 Jahren bei der Polizei und seit 2001 in der Prävention tätig, zunächst als Verkehrssicherheitsberater, dann bei der Drogenprävention und zuletzt beim Einbruchschutz.

„Nach zehn Jahren in einem Aufgabengebiet ist es durchaus interessant, etwas anderes zu machen“, so Kaiser, der durch seine Tätigkeit in der Einbruchsberatung schon vorher mit dem Thema Opferschutz in Kontakt kam, „das hat sich dann angeboten und ergeben. Und dann habe ich die Gelegenheit ergriffen.“ Die Hauptaufgabe liege darin zu schauen, welche möglichen Anlaufstellen es für Opfer gebe und welche neuen Gebiete – wie jüngst zum Beispiel der Bereich Pflege – sich womöglich auftun würden. Denn der Opferschutz sei eine Schnittstelle zwischen den Hilfesuchenden und entsprechenden Beratungsstellen wie dem Weißen Ring oder der Frauenberatungsstelle. Eine psychologische Betreuung werde von der Polizei allerdings nicht angeboten, dafür seien sie auch gar nicht ausgebildet, betont der Opferschutzbeauftragte. Und auch eine Rechtsberatung sei nicht zu erwarten, es werde lediglich über die Rechte informiert. Wer sich mit einem Fall an den Opferschutz wende, müsse zum Beispiel damit rechnen, dass die Polizei Ermittlungen einleite, wenn eine Straftat geschildert wird – selbst wenn dies vielleicht gar nicht gewünscht war. Denn die Polizei hat einen Strafverfolgungszwang.

Im Schnitt sei mit einem Fall pro Tag zu rechnen, erklärt Kaiser: „In den vergangenen Jahren hat sich das zwischen 600 und 700 Fällen pro Jahr eingependelt. Wir bekommen sie als sogenannten Opferfall zur Kenntnis, werden aber nicht immer aktiv, wir machen keine Zwangsberatung, wenn jemand das nicht möchte.“ Ein professioneller Umgang mit den Geschädigten ist ein wichtiger Teil des polizeilichen Opferschutzes, um die Heilung des seelischen und körperlichen Wohlbefindens zu unterstützen.

Ein bis vor rund zehn Jahren noch vernachlässigter – und bis heute recht unbekannter – Bereich des Opferschutzes betrifft Verkehrsunfälle. „Besonders im Nachgang eines Unfalls können die Beteiligten unter einer starken psychischen Belastung stehen“, so Polizeihauptkommissar Gereon Hogenkamp, der seit 2011 in diesem Bereich tätig ist. Dabei sei es egal, ob es sich um das Opfer eines Unfalls, den Verursacher, einen Angehörigen oder um Ersthelfer handele. Eine Betreuung komme allen zugute, es werde dabei nicht nach der strafrechtlichen Schuld geschaut.

Sechs Leute sind beim Verkehrsopferschutz tätig, die bei schweren Unfällen, bei denen es zu einem Todesfall kam, oder in besonderen Situationen, zum Beipsiel wenn Kinder beteiligt waren, hinzugerufen werden. „Wir schauen uns vor Ort an, ob Hilfe benötigt wird. Und es ist auch unsere Aufgabe, eine Todesnachricht zu überbringen. Wir melden uns dann auch nach 48 Stunden noch einmal bei den Personen, um zu sehen, wie das Ganze verarbeitet wird“, berichtet Hogenkamp, „dann haben wir ein Netzwerk, wo wir weitervermitteln, wie das bei Herrn Kaiser der Fall ist.“ Eine enge Zusammenarbeit besteht zum Beispiel mit der Notfallseelsorge, die vor Ort die akute Betreuung übernimmt.

Kriminalhauptkommissar Christoph Kaiser und der Opferschutz in Kriminalitätsangelegenheiten ist erreichbar unter Tel. 02131/30 02 99 20. Polizeihauptkommissar Gereon Hogenkamp und seine Kollegen vom Verkehrsopferschutz sind unter Tel. 02131/30 02 99 30 zu erreichen.

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