Bund der Steuerzahler: Klares Nein zur Erhöhung der Grundsteuer B in Kaarst

Kaarst · Der Bund der Steuerzahler spricht sich vehement gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B in Kaarst aus und ruft die Bürger auf, Einwendungen gegen den städtischen Haushalt zu erheben.

 Eine steigende Grundsteuer B macht das Wohnen für Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer immer teurer.

Eine steigende Grundsteuer B macht das Wohnen für Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer immer teurer.

Foto: BdSt NRW

Zurzeit wird heftig diskutiert und gerechnet, wie die Stadt Kaarst ihr 4,8-Millionen-Euro-Loch in der Stadtkasse stopfen soll. Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus machte sich bereits im vergangenen Jahr für die recht unpopuläre Forderung nach einer Erhöhung der Grundsteuer B stark. Jetzt folgt ein zweiter Anlauf: Die Verwaltung schlägt vor, die Grundsteuer B von 440 auf 495 Prozentpunkte zu erhöhen. Damit würde laut Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW das Wohnen — steuerlich betrachtet — teurer als im benachbarten Düsseldorf.

Der BdSt hält es für unzumutbar, die Bürger bei den Wohnkosten weiter zu belasten und hat die Fraktionen im Stadtrat in einem Schreiben aufgefordert, die Erhöhung des Hebesatzes zu überdenken. "Die Stadt muss ihre vorhandenen Einsparpotenziale ausloten. Haushaltssanierung darf nicht ausschließlich über die Einnahmeseite erfolgen", erklärt Eberhard Kanski, stellvertretender Vorsitzender des BdSt.

Die Bürger in Kaarst ruft der Verband auf, gemäß Paragraf 80 Gemeindeordnung NRW Einwendungen gegen den Haushalt zu erheben und stellt unter www.steuerzahler-nrw.de ein entsprechendes Musterschreiben bereit. "Damit können die Bürger in Kaarst ihr demokratisches Recht wahrnehmen, sich gegen überbordende Belastungen bei den Wohnkosten zur Wehr zu setzen", so Kanski. Das Schreiben muss bis zum 28. Oktober bei der Kommune eingegangen sein.

Zudem setzt sich der BdSt NRW für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen ein. "Wir erinnern an unsere Forderung einer Grundsteuer B-Bremse, die explosionsartige Erhöhungen der Hebesätze verhindert", sagt Kanski. "Die Politik darf nicht vergessen, dass das Wohnen durch Nebenkosten für Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienst ohnehin ständig teurer wird. Ein Grundsteuer B-Hebesatz von 495 Punkten macht ein so existenzielles Grundrecht wie das Wohnen zu einem nahezu unerschwinglichen Luxus. Das darf nicht sein."

"Es handelt sich zunächst um einen Vorschlag zur Grundsteuererhöhung, über welchen in den anstehenden Etatberatungen von den zuständigen politischen Gremien noch zu beschließen ist", macht Stadtkämmerer Stefan Meuser deutlich. Eine vorgeschlagene Anhebung erscheine der Verwaltung unter Abwägung von haushalterischer Finanzierungsnotwendigkeit in der städtischen Aufgabenwahrnehmung und individueller Mehrbelastung der Privathaushalte und der Unternehmen immer noch vertretbar. Meuser rechnet vor: "Legt man ein durchschnittliches Einfamilienhaus zugrunde, so entspricht diese Steuererhöhung einer absoluten Mehrbelastung von 35,54 Euro pro Jahr beziehungsweise 2,96 Euro pro Monat."

Eine Haushaltssicherung könne trotz allem Sparwillen und anderweitiger Konsolidierungsmaßnahmen nur dadurch vermieden werden, indem in 2017 die vorgenannte Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B vorgenommen werde. Die geplante Anpassung des Hebesatzes bringe einen Mehrertrag von 809.118 Euro für das Jahr 2017.

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