„Freier Eintritt für Schwimmbäder“ und „Austausch für ineffiziente Elektrogroßgeräte“ Stärkungspakt NRW: Hilfe für Geringverdiener

Kaarst. · Noch bis Ende 2023 laufen die Programme „Freier Eintritt für Schwimmbäder“ und „Austausch für ineffiziente Elektrogroßgeräte“ des Rhein-Kreises Neuss. Das Land gewährt angesichts der steigenden Energiepreise und der hohen Inflation über den „Stärkungspakt NRW“ in diesem Jahr Leistungen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro. Der Rhein-Kreis Neuss hat 576.576 Euro davon erhalten.

 Vom freien Eintritt für Schwimmbäder profitieren einkommensarme Haushalte noch bis Ende 2023.

Vom freien Eintritt für Schwimmbäder profitieren einkommensarme Haushalte noch bis Ende 2023.

Foto: Stadt Kaarst

Neben der Sozial- und Schuldnerberatung sowie der sozialen Infrastruktur können auch Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen finanziert werden, die zur Vermeidung beziehungsweise Beseitigung finanzieller Härten bei einkommensarmen Haushalten beitragen.

Beide Programme gelten für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII. Ebenfalls davon profitieren Bezieher von Wohngeld, Asylbewerberleistungen und Kindergeldzuschlag. Außerdem erhalten Bezieher von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe freien Eintritt in den Schwimmbädern im Kreis, die sich an dem Programm beteiligen. Kinder unter 12 Jahren der berechtigten Personengruppen können zudem kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden.

Für den freien Eintritt in den Schwimmbädern ist als Berechtigungsnachweis der Rhein-Kreis-Neuss-Pass oder der Neuss-Pass sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen. Freien Eintritt erhalten auch Inhaber eines Familienpasses der Stadt Dormagen oder eines Familienhilfeplans der Stadt Kaarst. Diese Bäder gewähren den genannten Gruppen kostenlosen Eintritt: Hallenbad Büttgen (bis 30. November), Sonnenbad in Rommerskirchen, Hallenbad Jüchen, Stadtbad Sammys Dormagen, Römertherme Dormagen und Schlossbad Grevenbroich.

Im Rahmen des Austauschs der Elektrogroßgeräte können bis zu zwei alte Geräte (Energieeffizienzklassen D bis F) gegen energieeffiziente Neugeräte (Energieeffizienzklassen A bis C) bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 800 Euro netto (952 Euro brutto) ausgetauscht werden.

Das Austauschprogramm Elektrogeräte gilt auch für Geringverdienende (maximal 20 Prozent über den Bedarfssätzen Bürgergeld SGB II). Interessierte melden den Bedarf für den Austausch der Elektrogroßgeräte bei den CaritasSozialdiensten Rhein-Kreis Neuss GmbH oder dem SKM Neuss an.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort