1. Neuss

So groß ist das Risiko von Schäden am Auto durch Feuerwerk​

Vorsicht in der Silvesternacht : So groß ist das Risiko von Schäden am Auto durch Feuerwerk

Um das eigene Auto vor Feuerwerkskörpern zu schützen, sollten Autofahrer ihr Auto vor der Silvesternacht in Garagen oder in ruhigen Seitenstraßen abstellen. „Wer auf Nummer sich gehen will, parkt sein Auto dort, wo an Silvester nicht mit großem Menschenauflauf zu rechnen ist“, rät ADAC Technikexperte Heinz-Gerd Lehmann.

Dort, wo viele Menschen zum Jahreswechsel zusammenkommen, ist das Risiko größer, dass der Wagen von Raketen oder Böllern getroffen werden kann. Nach dem flächendeckenden Böllerverbot in den vergangenen beiden Jahren ist in diesem Jahr wieder mit viel privatem Feuerwerk auf Straßen und öffentlichen Plätzen zu rechnen.

Bei korrekter Anwendung stellen frei verkäufliche Böller und Raketen mit entsprechenden Prüfzeichen allerdings nur eine geringe Gefahr für Autos dar. „Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden - auch nicht bei einem Cabrio mit Stoffverdeck“, sagt der ADAC Experte. Heikel wird es laut Lehmann dann, wenn Feuerwerk aus kurzer Distanz auf das Auto fliegt oder in direktem Kontakt abbrennt. Lackschäden und Brandspuren könnten die Folge sein, auch Scheiben könnten zerspringen. Gerade bei modernen Autos mit großen Glasdächern ist das Risiko groß. Der ADAC Nordrhein rät deshalb dringend davon ab, Raketen und Böller auf Autodächern oder Kühlerhauben zu zünden.

Auch bei illegalen Feuerwerkskörpern, die auf dem Auto landen, ist das Risiko eines Schadens größer. Nicht zugelassene Feuerwerke bergen unkalkulierbare Risiken und können eine gefährlich große Sprengkraft haben. Jedes Jahr ist zu Silvester in Deutschland viel illegales Feuerwerk meist aus Drittstaaten im Umlauf.

Wird ein Auto in der Silvesternacht beschädigt, haftet der Verursacher. Hat er eine private Haftpflichtversicherung, kann er sich dorthin wenden. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden oder scheitert eine Entschädigung aus anderen Gründen, erstattet die Teilkaskoversicherung die Kosten von Brand- und Explosionsschäden sowie die Kosten für kaputte Scheiben. Bei Vandalismusschäden kommt die Vollkaskoversicherung auf.

(-skB)