Bei der Durchsuchung seines Rucksacks konnten weitere Gegenstände, darunter Kleidung, festgestellt werden. Den Diebstahl leugnete der Tatverdächtige nicht.
Ein Richter schickte den 40-Jährigen, der sich ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhält, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.
Das beschleunigte Verfahren ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar - oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.