Gelegenheit im Bürgerhaus Kaarst Mobiles Impfangebot mit BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson

Kaarst · Am Sonntag, 24. April, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 10 bis 13 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Bürgerhaus Kaarst im Clubraum II, Am Neumarkt 2-4, 41564 Kaarst. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

 Impfgelegenheit nutzen.

Impfgelegenheit nutzen.

Foto: Getty Images 1266812038

Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig. Eine Impfung mit dem Proteinimpfstoff von Novavax ist aktuell nur im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss an der Hellersbergstraße 2 - 4 möglich.

Eine vierte Impfung ist möglich für über 70-Jährige, für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift der Doppel-Booster für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Unabhängig von Alter, Beruf und möglichen Vorerkrankungen erhält jeder Volljährige, ab drei Monaten nach der dritten Impfung, auf eigenen Wunsch die vierte Impfung. Hierbei erfolgt immer eine individuelle ärztliche Aufklärung. Die Viertimpfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen, wenn möglich mit dem gleichen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises bieten Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen an. Das Impfzentrum ist dienstags und samstags geschlossen. An allen anderen Tagen werden dort von 14 bis 18 Uhr Impfungen angeboten. Nur für Impfungen von 5 bis 11-Jährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.

„Impfungen sind weiter der Schlüssel zum Erfolg bei der Bewältigung der Pandemie. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt“, sagt Petrauschke und ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es hier: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote. –etB

(-etB)
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